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Brandenburg
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Verbesserung des Opferschutzes

Forderungskatalog aus Brandenburg

„Für die Opfer von Straftaten ist es nicht länger hinnehmbar, dass aufgrund fehlender Planstellen in der Justiz oder der Duldung von freien Planstellen etwa wegen verspäteter Nachbesetzung Straftäter aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen“, sagt Jürgen Lüth, ehemaliger Polizeipräsident von Cottbus und Landesvorsitzender des WEISSEN RINGS in Brandenburg.

Schutz für Rettungskräfte und Polizei

Außerdem mahnt er an, dass landesweit mehr für den Schutz von Gesundheit und Leben von Rettungskräften und von Polizistinnen und Polizisten getan werden müsse.

Keine Verschlechterungen für Kriminalitätsopfer

Lüth befürchtet künftig Verschlechterungen bei den Leistungen für Opfer von Kriminalität. Einschränkungen bei Schockschäden, Wegfall der Entschädigung für Einkommensverluste bei Hinterbliebenen von Opfern von Tötungsdelikten, nach dem Gesetzestext regelmäßige Überprüfung der Anspruchsberechtigung auch bei Verlust von Gliedmaßen.

Traumaambulanzen auch in Brandenburg erforderlich

Zudem erneuert er die langjährige Forderung des WEISSEN RINGS, auch in Brandenburg Traumaambulanzen einzurichten, da sie für die Akutbehandlung  (Diagnostik und Beratung, Aufklärung über Trauma und mögliche Traumafolgen, Krisenintervention in Form von einer bis 15 Soforthilfe-Sitzungen und Hilfe im Umgang mit der außergewöhnlichen Lebenssituation, also psychosoziale Begleitung).

Mit freundlicher Genehmigung der Lausitzer Rundschau (6.3.2019)

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